Parteien

Die Parteienlandschaft in OÖ

Die sechs derzeit im OÖ. Landtag vertretenen Parteien

Seit der Wahl vom 26. September 2021 haben die ÖVP 22, die FPÖ und die SPÖ jeweils elf, die Grünen sieben, die MFG drei und die NEOS zwei Sitze im Landtag

Im oberösterreichischen Landtag sind derzeit ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grüne, MFG und NEOS vertreten.

Die Parteien und ihre Aufgaben

Parteien haben für das politische Geschehen eine große Bedeutung. Ohne sie würde die Demokratie nicht funktionieren.

Parteien haben politische Ziele, die in einem Parteiprogramm niedergeschrieben sind.

In der Regel beteiligen sich die Parteien an den Wahlen. Sie stellen dafür Listen von Kandidatinnen und Kandidaten auf, die im Landtag ihre Anschauungen vertreten sollen. Die Wahlberechtigten haben aus diesen Listen die Abgeordneten im Landtag zu wählen.

Die Menschen haben verschiedene Vorstellungen, wie die Gesellschaft aussehen soll. Um mehr bewirken zu können, schließen sich Menschen mit gleicher politischer Überzeugung zu Parteien zusammen. Sie möchten das Leben im Staat nach ihren Vorstellungen mitgestalten.

Politische Partei v. lat.: pars, partis = Teil, Richtung, Rolle

Im österreichischen Parteiengesetz steht, dass politische Parteien „wesentliche Bestandteile der demokratischen Ordnung [...] sind“ und dass sie „an der politischen Willensbildung“ mitwirken sollen.

„Übersetzt" heißt das also: Ohne die Parteien könnte die Demokratie nicht funktionieren. Bei Wahlen z. B. müsste man sich bei allen Kandidatinnen und Kandidaten informieren, was sie vorhaben und umsetzen möchten. Daher sind die Willensbildung in den Parteien und der ständige Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern sehr wichtig für die Demokratie.

Die Parteien beteiligen sich sehr stark an der politischen Meinungsbildung. Damit die Bevölkerung von ihren Ideen, Vorschlägen und umgesetzten Projekten erfährt, informieren sie die Menschen auf verschiedene Weise. Sie machen z. B. Pressekonferenzen, schicken Flugblätter aus, richten eine Homepage ein oder besuchen Betriebe. Gerade vor Wahlen – im so genannten „Wahlkampf“ - gibt es viele Veranstaltungen und Aktionen, bei denen sie die Menschen für ihre Ziele gewinnen möchten.

In den verschiedenen Bereichen, wie z. B. bei der Jugendbeschäftigung, im Wirtschaftsleben oder bei der Gestaltung von Freizeiteinrichtungen bringen die Parteien ihre Positionen und Lösungsvorschläge ein.

Deshalb ist es auch für jede mündige Staatsbürgerin und jeden mündigen Staatsbürger wichtig, sich genau über die Ziele und Absichten der Parteien - insbesondere für die Entscheidung bei Wahlen - zu informieren. Jede und jeder muss selbst entscheiden, was ihr oder ihm mehr zusagt.

Gründung einer Partei

Grundsätzlich steht es jeder und jedem frei, eine politische Partei zu gründen.

Eine politische Partei muss aber im Rahmen der allgemeinen Gesetze bleiben.
Man darf insbesondere keine Partei gründen, die kriminelle Handlungen unterstützt oder Menschen diskriminiert.

Deshalb sind Parteien verboten, die den Nationalsozialismus wieder aufleben lassen wollen. (Dies ist aus der Erfahrung Österreichs aus den Jahren 1938 bis 1945 zu erklären.)

Wie kommt eine Partei in den Landtag?

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie eine Partei, die bei der Wahl teilgenommen hat (Wahlpartei), mit ihren Abgeordneten im Landtag vertreten ist:

1. wenn eine Wahlpartei im gesamten Landesgebiet 4 % der gültigen Stimmen bekommen hat oder

2. in mindestens einem Wahlkreis ein Grundmandat erreicht hat.

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